Die deutsche CPU Softwarehouse AG ist auf der Leak-Seite der Ransomware-Gruppe SafePay aufgetaucht. Der vorliegende Screenshot trägt den Zeitstempel 3. August 2026, 19:58 Uhr und nennt ausdrücklich die Unternehmensdomain cpu-ag.com.
Eine Veröffentlichung auf einer kriminellen Leak-Seite ist noch kein Beweis, dass tatsächlich Daten gestohlen oder Systeme verschlüsselt wurden. Ransomware-Gruppen veröffentlichen Unternehmensnamen gezielt, um öffentlichen Druck aufzubauen und Lösegeldforderungen durchzusetzen.
Bis zu einer Bestätigung durch das Unternehmen, einen betroffenen Kunden, eine Aufsichtsbehörde oder unabhängige IT-Forensiker muss deshalb von einer mutmaßlichen Kompromittierung beziehungsweise einer unbestätigten Täterbehauptung gesprochen werden.
Auch ein öffentlich erreichbarer Leak-Tracker hat die neue SafePay-Listung erfasst. Dort wird behauptet, Angreifer hätten interne Dateien des Unternehmens entwendet. Gleichzeitig kennzeichnet der Dienst den Vorgang ausdrücklich als nicht unabhängig bestätigte Täterbehauptung. Welche Daten betroffen sein sollen, wie groß das angeblich gestohlene Datenvolumen ist und ob Systeme verschlüsselt wurden, ist bislang nicht bekannt.
Auf der öffentlich erreichbaren Presse- und Investor-Relations-Seite der CPU Softwarehouse AG war bis zum Redaktionsschluss noch keine Stellungnahme zu einem Cyberangriff, einer Datenentwendung oder einer SafePay-Erpressung auffindbar. Die jüngste dort veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung betrifft weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung des Geschäftsjahres 2025.
Besonders brisant ist nicht allein die mögliche Attacke, sondern das Tätigkeitsfeld der CPU-Gruppe. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als Partner für die „digitale Zukunft der Banken“ und wirbt mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beratung, Softwareentwicklung, Implementierung und laufenden Betreuung von Kreditinstituten.
| Produkt / Bereich | Möglicher Einsatz |
|---|---|
| CPU.Kredit | Digitalisierung von Kreditprozessen im Privat-, Firmen- und Gewerbekundengeschäft |
| CPU.Kontoeröffnung | Erfassung von Kunden- und Kontodaten, Kreditkarten, Daueraufträgen und Dispositionskrediten |
| CPU.RefiReg | Digitales Refinanzierungsregister nach den Vorgaben des Kreditwesengesetzes |
| CPU.ValueMirror | Bankcontrolling, Rentabilitätsrechnung und Managementinformationen |
| CPU.Signaturportal | Digitale und rechtssichere Unterzeichnung von Dokumenten |
| CPU.Bauträger | Kredit-, Risiko-, Zahlungsstrom- und Projektmanagement für Bauträgerfinanzierungen |
Die Software zur Kontoeröffnung verarbeitet nach Unternehmensangaben Kunden- und Kontodaten und ist über Schnittstellen an bestandsführende Banksysteme anbindbar. Das Refinanzierungsregister bildet regulatorisch relevante Informationen nach den §§ 22a bis 22o Kreditwesengesetz ab. Das Signaturportal unterstützt unterschiedliche Signaturverfahren und lässt sich ebenfalls in andere Systeme integrieren.
Genau deshalb wäre ein bestätigter Sicherheitsvorfall bei diesem Unternehmen mehr als ein gewöhnlicher Angriff auf einen mittelständischen IT-Betrieb.
Bislang gibt es keinen Beleg, dass Bankkundendaten, Zugangsdaten oder Quellcode entwendet wurden. Dennoch müssen bei einem IT-Anbieter mit diesem Tätigkeitsprofil mehrere Risikokategorien untersucht werden:
Namen von Banken, Ansprechpartner, eingesetzte Systeme, Netzwerkstrukturen und Schnittstellen.
Quellcode, Bibliotheken, Build-Skripte, Dokumentationen und digitale Zertifikate.
Fehlerberichte, Logdateien, Konfigurationsdateien und technische Auszüge aus Kundenumgebungen.
VPN-Zugänge, Fernwartungskonten, API-Schlüssel, Servicekonten und Portal-Passwörter.
Signaturzertifikate, mit denen ausgelieferte Software als vertrauenswürdig gilt.
Beschäftigtendaten, Verträge und Korrespondenz mit Kunden und Partnern.
Besonders kritisch wären entwendete VPN-Zugangsdaten, Fernwartungskonten, API-Schlüssel, Servicekonten, Code-Signing-Zertifikate oder Passwörter für Kundenportale. Selbst wenn die Systeme der Banken nicht unmittelbar angegriffen worden wären, könnten solche Informationen für spätere, gezielte Angriffe auf Kunden und Geschäftspartner verwendet werden.
Das ist derzeit jedoch lediglich ein plausibles Risikoszenario, keine Feststellung zum tatsächlichen Inhalt der mutmaßlich entwendeten Daten.
Auch diese Frage ist noch offen. Die Domain cpu-ag.com wird von der gesamten CPU-Gruppe genutzt. Die börsennotierte CPU Softwarehouse AG fungiert nach eigenen Angaben vorwiegend als Holding und erbringt zentrale Dienstleistungen. Das operative Software- und Beratungsgeschäft wird insbesondere über die CPU Consulting & Software GmbH abgewickelt. Daneben gehört die CPU GIS GmbH zur Gruppe.
Eine bloße Domainnennung lässt daher nicht erkennen, ob die Holding, eine Tochtergesellschaft, ein gemeinsam genutztes Netzwerk, ein E-Mail-System oder lediglich ein einzelner Server betroffen sein soll.
Die CPU Softwarehouse AG ist unter der Handelsregisternummer HRB 2005 beim Registergericht Augsburg eingetragen. Als aktuelle Geschäftsanschrift nennt das Unternehmen den Winterbruckenweg 45 in 86316 Friedberg. Im Vorstand sitzen Volker Bürgel und Roman Zenetti.
Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gruppe durchschnittlich 35 Mitarbeiter, nach 44 im Vorjahr. Das entsprach einem Rückgang um rund 20 Prozent. Der Konzern erzielte 2024 Umsatzerlöse von etwa 3,21 Millionen Euro und wies einen Konzernfehlbetrag von rund 510.000 Euro aus.
Für 2025 kündigte die Gesellschaft zunächst ein voraussichtliches negatives Konzernergebnis von 878.000 Euro an. Durch eine zusätzliche außerplanmäßige Abschreibung von rund 1,009 Millionen Euro auf aktivierte immaterielle Vermögenswerte erhöhte sich die Belastung rechnerisch auf ungefähr 1,89 Millionen Euro. Nach Unternehmensangaben beruhte die Abschreibung auf einer Neuausrichtung der Produktstrategie und nicht auf dem jetzt behaupteten Cybervorfall.
| Handelsregister | Registergericht Augsburg, HRB 2005 |
| Geschäftsanschrift | Winterbruckenweg 45, 86316 Friedberg |
| Vorstand | Volker Bürgel, Roman Zenetti |
| Beschäftigte 2024 (Durchschnitt) | 35 (Vorjahr: 44) |
| Personalveränderung | rund minus 20 Prozent |
| Konzernumsatz 2024 | rund 3,21 Millionen Euro |
| Konzernfehlbetrag 2024 | rund 510.000 Euro |
| Prognose Konzernergebnis 2025 | zunächst minus 878.000 Euro |
| Zusätzliche Abschreibung | rund 1,009 Millionen Euro |
| Rechnerische Belastung 2025 | rund 1,89 Millionen Euro |
| Angebliche Angreifergruppe | SafePay |
| Zeitstempel der Listung | 3. August 2026, 19:58 Uhr |
| Genannte Domain | cpu-ag.com |
| Angeblich entwendete Datenmenge | unbekannt |
| Öffentliche Unternehmensbestätigung | bislang nicht bekannt |
Ein größerer IT-Ausfall, eine aufwendige forensische Untersuchung oder der Verlust von Kundenaufträgen könnte ein Unternehmen dieser Größenordnung wirtschaftlich deutlich stärker treffen als einen großen internationalen Softwarekonzern.
SafePay wurde erstmals im Herbst 2024 beobachtet und arbeitet nach Analysen mehrerer Sicherheitsunternehmen offenbar als geschlossene, zentral organisierte Gruppe. Anders als klassische Ransomware-as-a-Service-Strukturen scheint SafePay seine Schadsoftware nicht offen an zahlreiche externe Partner zu vermieten.
Die Gruppe setzt auf sogenannte Double Extortion: Zunächst werden Daten gesammelt und mutmaßlich aus dem Netzwerk übertragen. Anschließend werden Systeme verschlüsselt. Das Opfer soll sowohl für die Wiederherstellung seiner Systeme als auch für die angebliche Nichtveröffentlichung der Daten bezahlen.
Bitdefender registrierte allein für Juni 2025 insgesamt 73 von SafePay behauptete Opfer und für Juli weitere 42. Im Verlauf des Jahres 2025 hatte die Gruppe mehr als 270 Unternehmen auf ihrer Leak-Seite genannt. Deutschland gehörte neben den USA, Großbritannien und Kanada zu den häufig genannten Zielländern.
Daraus lässt sich nicht ableiten, wie ein möglicher Angriff auf CPU erfolgt sein könnte. Es gibt bislang keine öffentlich bekannten forensischen Erkenntnisse zu diesem konkreten Fall. Bei einem von NCC Group untersuchten SafePay-Angriff zeigte sich jedoch folgendes Muster:
Diese Erkenntnisse zeigen vor allem, dass nicht immer eine hochkomplexe Zero-Day-Schwachstelle erforderlich ist. Fehlkonfigurationen, ungeschützte Administratorenkonten, fehlende Multifaktor-Authentifizierung und unzureichend überwachte Fernzugänge können für einen erfolgreichen Angriff ausreichen.
Banken und Finanzdienstleister, die Software oder Dienstleistungen der CPU-Gruppe nutzen, sollten nicht erst auf eine mögliche Veröffentlichung gestohlener Daten warten. Zunächst muss geklärt werden, ob eine aktive technische Verbindung zur CPU besteht und welche Benutzerkonten, Fernwartungszugänge, Zertifikate oder Schnittstellen gemeinsam genutzt werden.
Unter DORA müssen Finanzunternehmen ihre Risiken aus IKT-Drittdienstleistern erfassen, bewerten und dokumentieren. Dazu gehören unter anderem Informationsregister, vertragliche Sicherheitsanforderungen, Überwachungsrechte, Notfallmaßnahmen und Ausstiegsstrategien. Die BaFin weist in ihren DORA-Unterlagen darauf hin, dass rund 40 Prozent der IT-Vorfälle bei Zahlungsdienstleistern ihren Ursprung bei Dienstleistern haben.
Sollte sich bestätigen, dass personenbezogene Daten entwendet wurden, wäre zu prüfen, ob eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erforderlich ist. Nach Artikel 33 DSGVO muss eine meldepflichtige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten grundsätzlich unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden gemeldet werden. Bei einem hohen Risiko für betroffene Personen kann zusätzlich deren direkte Benachrichtigung erforderlich werden.
Die Frist beginnt nicht mit der Veröffentlichung eines Zeitungsartikels oder einer Täterliste, sondern mit dem Zeitpunkt, an dem das verantwortliche Unternehmen ausreichende Kenntnis von einer Datenschutzverletzung erlangt.
Über das tatsächliche IT-Sicherheitsbudget der CPU-Gruppe liegen keine öffentlich belastbaren Informationen vor. Es wäre deshalb unseriös zu behaupten, das Unternehmen habe zu wenig investiert oder eine bestimmte Sicherheitsmaßnahme versäumt. Für einen Softwareanbieter mit rund 35 Beschäftigten, Schnittstellen zu Banken und potenziell regulatorisch sensiblen Anwendungen wäre jedoch ein jährliches reines Cybersecurity-Budget von ungefähr 150.000 bis 300.000 Euro plausibel. Hinzu könnten einmalige Härtungs- und Modernisierungskosten von etwa 50.000 bis 120.000 Euro kommen.
| Baustein | Typ | Spanne |
|---|---|---|
| 24/7-Überwachung durch externes SOC oder MDR | jährlich | 45.000 – 85.000 € |
| Endpoint Detection and Response auf allen Systemen | jährlich | 20.000 – 40.000 € |
| Manipulationsgeschützte Backups und Wiederherstellungstests | jährlich | 20.000 – 40.000 € |
| Multifaktor-Authentifizierung und privilegiertes Zugriffsmanagement | einmalig | 15.000 – 35.000 € |
| Netzwerksegmentierung zwischen Büro, Entwicklung und Kundenzugängen | einmalig | 20.000 – 45.000 € |
| Sichere Softwareentwicklung, Code- und Abhängigkeitsprüfungen | jährlich | 25.000 – 50.000 € |
| Penetrationstests und Schwachstellenmanagement | jährlich | 20.000 – 45.000 € |
| Incident-Response-Vertrag und Krisenübungen | jährlich | 20.000 – 40.000 € |
| Härtung und Modernisierung der Bestandsumgebung | einmalig | 15.000 – 40.000 € |
Ein solches Programm müsste 24/7-Überwachung durch ein externes SOC oder MDR, Endpoint Detection and Response, manipulationsgeschützte Backups, Multifaktor-Authentifizierung, privilegiertes Zugriffsmanagement, Netzwerksegmentierung, sichere Softwareentwicklung, Code- und Abhängigkeitsprüfungen, regelmäßige Penetrationstests sowie einen Incident-Response-Vertrag umfassen.
Diese Beträge sind eine redaktionelle Risikoschätzung und kein Nachweis, dass entsprechende Leistungen bei CPU fehlten. Auch ein sehr gut geschütztes Unternehmen kann erfolgreich angegriffen werden.
Die bisherige Faktenlage reicht nicht aus, um von einem bestätigten Angriff auf die CPU Softwarehouse AG zu sprechen. Sicher ist bislang nur, dass SafePay die Domain cpu-ag.com auf einer kriminellen Leak-Seite nennt und behauptet, interne Daten erbeutet zu haben.
Sollte sich diese Behauptung bestätigen, wäre der Fall aufgrund der engen Verbindung des Unternehmens zum Bankensektor besonders sensibel. CPU entwickelt und betreut Anwendungen für Kreditprozesse, Kontoeröffnungen, Bankcontrolling, Refinanzierungsregister und digitale Signaturen. Ein Zugriff auf Quellcode, Projektinformationen, technische Zugangsdaten oder Kundensysteme könnte deshalb Auswirkungen weit über das Unternehmen selbst hinaus haben.
Bis belastbare Informationen vorliegen, lautet die korrekte Einordnung: SafePay behauptet einen Angriff auf CPU Softwarehouse AG – eine unabhängige Bestätigung und Angaben zu den möglicherweise betroffenen Daten fehlen bislang.
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Transparenzhinweis
Dieser Artikel basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen sowie auf Angaben einer Darknet-Leak-Seite. Die dort veröffentlichten Behauptungen konnten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht unabhängig verifiziert werden. Die Erwähnung eines Unternehmens bedeutet nicht automatisch, dass ein erfolgreicher Cyberangriff oder Datenabfluss stattgefunden hat.
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Risiko-Level: Mittel · Multiplikator: 1.2×
Richtwerte auf Basis von BSI/NIST/ENISA-Branchenbenchmarks. Keine verbindliche Empfehlung.
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