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    SafePay · cpu-ag.com · gelistet 03.08.2026

    Ransomware-Verdacht bei CPU Softwarehouse AG: SafePay listet ausgerechnet einen IT-Partner für Banken

    Die deutsche CPU Softwarehouse AG ist auf der Leak-Seite der Ransomware-Gruppe SafePay aufgetaucht. Der vorliegende Screenshot trägt den Zeitstempel 3. August 2026, 19:58 Uhr und nennt ausdrücklich die Unternehmensdomain cpu-ag.com.

    03.08.2026 14 min Lesezeit Stand: 3. August 2026, 23:52 Uhr
    ● SAFEPAY · LEAK-SITE ALERT · CPU SOFTWAREHOUSE AG · DOMAIN cpu-ag.com · FRIEDBERG (DE) · SEKTOR: BANKENSOFTWARE · ZEITSTEMPEL 03.08.2026 19:58 · STATUS: CLAIMED · UNBESTÄTIGT ·
    safepay.leak>SESSION vpn-gw01 · user: svc_deploy · MFA: BYPASSED?

    Wichtiger redaktioneller Hinweis

    Eine Veröffentlichung auf einer kriminellen Leak-Seite ist noch kein Beweis, dass tatsächlich Daten gestohlen oder Systeme verschlüsselt wurden. Ransomware-Gruppen veröffentlichen Unternehmensnamen gezielt, um öffentlichen Druck aufzubauen und Lösegeldforderungen durchzusetzen.

    Bis zu einer Bestätigung durch das Unternehmen, einen betroffenen Kunden, eine Aufsichtsbehörde oder unabhängige IT-Forensiker muss deshalb von einer mutmaßlichen Kompromittierung beziehungsweise einer unbestätigten Täterbehauptung gesprochen werden.

    Was belegt ist

    • SafePay nennt die Domain cpu-ag.com auf seiner Darknet-Leak-Seite.
    • Der vorliegende Screenshot trägt den Zeitstempel 3. August 2026, 19:58 Uhr.
    • Ein öffentlich erreichbarer Leak-Tracker hat die Listung erfasst und als unbestätigte Täterbehauptung gekennzeichnet.
    • Auf der Presse- und IR-Seite der CPU Softwarehouse AG war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu einem Cybervorfall auffindbar.
    • Die jüngste dort veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung betrifft weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung des Geschäftsjahres 2025.
    • CPU ist ein spezialisierter Software- und Beratungspartner für Kreditinstitute mit mehr als 40 Jahren Marktpräsenz.

    Was nicht belegt ist

    • ob tatsächlich Dateien aus dem Netzwerk übertragen wurden
    • ob Server, Arbeitsplätze oder Entwicklungsumgebungen verschlüsselt wurden
    • wie groß das angeblich entwendete Datenvolumen ist
    • welche Datenkategorien konkret betroffen wären
    • ob Bankkundendaten, Zugangsdaten oder Quellcode berührt sind
    • welche Gesellschaft der CPU-Gruppe betroffen sein soll
    • ob eine Lösegeldforderung gestellt oder verhandelt wurde
    • ob der Betrieb der angebotenen Softwareprodukte beeinträchtigt ist

    Der Eintrag vom Montagabend

    Zeitstempel
    03.08.2026 · 19:58 Uhr
    Gruppe
    SafePay
    Genannte Domain
    cpu-ag.com
    Datenmenge
    unbekannt

    Auch ein öffentlich erreichbarer Leak-Tracker hat die neue SafePay-Listung erfasst. Dort wird behauptet, Angreifer hätten interne Dateien des Unternehmens entwendet. Gleichzeitig kennzeichnet der Dienst den Vorgang ausdrücklich als nicht unabhängig bestätigte Täterbehauptung. Welche Daten betroffen sein sollen, wie groß das angeblich gestohlene Datenvolumen ist und ob Systeme verschlüsselt wurden, ist bislang nicht bekannt.

    Auf der öffentlich erreichbaren Presse- und Investor-Relations-Seite der CPU Softwarehouse AG war bis zum Redaktionsschluss noch keine Stellungnahme zu einem Cyberangriff, einer Datenentwendung oder einer SafePay-Erpressung auffindbar. Die jüngste dort veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung betrifft weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung des Geschäftsjahres 2025.

    Diese Fragen beantwortet der Eintrag nicht

    1Handelt es sich bei der SafePay-Listung um eine authentische Kompromittierung?
    2Wann wurde der mögliche Angriff entdeckt?
    3Wurden Daten tatsächlich aus dem Netzwerk übertragen?
    4Wurden Server, Arbeitsplätze oder Entwicklungsumgebungen verschlüsselt?
    5Sind Quellcode, Zertifikate, Zugangsdaten oder Kundendokumentationen betroffen?
    6Sind Daten von Banken, Bankkunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern enthalten?
    7Hatten die Täter Zugriff auf Support-, VPN- oder Fernwartungszugänge?
    8Wurden betroffene Kunden, Datenschutzbehörden, das BSI oder Finanzaufsichtsbehörden informiert?
    9Ist der operative Betrieb der angebotenen Softwareprodukte beeinträchtigt?
    10Wurde eine Lösegeldforderung gestellt oder über eine Zahlung verhandelt?

    Ausgerechnet ein Spezialist für Banken

    Besonders brisant ist nicht allein die mögliche Attacke, sondern das Tätigkeitsfeld der CPU-Gruppe. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als Partner für die „digitale Zukunft der Banken“ und wirbt mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beratung, Softwareentwicklung, Implementierung und laufenden Betreuung von Kreditinstituten.

    > 0 J.
    Bankenerfahrung
    0
    Beschäftigte Ø 2024
    0,00 Mio.
    Konzernumsatz 2024
    0
    Produktlinien

    Zum öffentlich dargestellten Portfolio gehören unter anderem

    Produkt / BereichMöglicher Einsatz
    CPU.KreditDigitalisierung von Kreditprozessen im Privat-, Firmen- und Gewerbekundengeschäft
    CPU.KontoeröffnungErfassung von Kunden- und Kontodaten, Kreditkarten, Daueraufträgen und Dispositionskrediten
    CPU.RefiRegDigitales Refinanzierungsregister nach den Vorgaben des Kreditwesengesetzes
    CPU.ValueMirrorBankcontrolling, Rentabilitätsrechnung und Managementinformationen
    CPU.SignaturportalDigitale und rechtssichere Unterzeichnung von Dokumenten
    CPU.BauträgerKredit-, Risiko-, Zahlungsstrom- und Projektmanagement für Bauträgerfinanzierungen

    Die Software zur Kontoeröffnung verarbeitet nach Unternehmensangaben Kunden- und Kontodaten und ist über Schnittstellen an bestandsführende Banksysteme anbindbar. Das Refinanzierungsregister bildet regulatorisch relevante Informationen nach den §§ 22a bis 22o Kreditwesengesetz ab. Das Signaturportal unterstützt unterschiedliche Signaturverfahren und lässt sich ebenfalls in andere Systeme integrieren.

    Genau deshalb wäre ein bestätigter Sicherheitsvorfall bei diesem Unternehmen mehr als ein gewöhnlicher Angriff auf einen mittelständischen IT-Betrieb.

    Was bei einer Kompromittierung betroffen sein könnte

    Bislang gibt es keinen Beleg, dass Bankkundendaten, Zugangsdaten oder Quellcode entwendet wurden. Dennoch müssen bei einem IT-Anbieter mit diesem Tätigkeitsprofil mehrere Risikokategorien untersucht werden:

    Interne Projektunterlagen

    Namen von Banken, Ansprechpartner, eingesetzte Systeme, Netzwerkstrukturen und Schnittstellen.

    Entwicklungsumgebungen

    Quellcode, Bibliotheken, Build-Skripte, Dokumentationen und digitale Zertifikate.

    Supportsysteme

    Fehlerberichte, Logdateien, Konfigurationsdateien und technische Auszüge aus Kundenumgebungen.

    Technische Zugangsdaten

    VPN-Zugänge, Fernwartungskonten, API-Schlüssel, Servicekonten und Portal-Passwörter.

    Code-Signing

    Signaturzertifikate, mit denen ausgelieferte Software als vertrauenswürdig gilt.

    Personal- und Vertragsdaten

    Beschäftigtendaten, Verträge und Korrespondenz mit Kunden und Partnern.

    Besonders kritisch wären entwendete VPN-Zugangsdaten, Fernwartungskonten, API-Schlüssel, Servicekonten, Code-Signing-Zertifikate oder Passwörter für Kundenportale. Selbst wenn die Systeme der Banken nicht unmittelbar angegriffen worden wären, könnten solche Informationen für spätere, gezielte Angriffe auf Kunden und Geschäftspartner verwendet werden.

    Das ist derzeit jedoch lediglich ein plausibles Risikoszenario, keine Feststellung zum tatsächlichen Inhalt der mutmaßlich entwendeten Daten.

    Welche Gesellschaft wurde möglicherweise getroffen?

    Auch diese Frage ist noch offen. Die Domain cpu-ag.com wird von der gesamten CPU-Gruppe genutzt. Die börsennotierte CPU Softwarehouse AG fungiert nach eigenen Angaben vorwiegend als Holding und erbringt zentrale Dienstleistungen. Das operative Software- und Beratungsgeschäft wird insbesondere über die CPU Consulting & Software GmbH abgewickelt. Daneben gehört die CPU GIS GmbH zur Gruppe.

    CPU Softwarehouse AG
    Börsennotierte Holding mit zentralen Dienstleistungen
    CPU Consulting & Software GmbH
    Operatives Software- und Beratungsgeschäft
    CPU GIS GmbH
    Weitere Gesellschaft der Gruppe

    Eine bloße Domainnennung lässt daher nicht erkennen, ob die Holding, eine Tochtergesellschaft, ein gemeinsam genutztes Netzwerk, ein E-Mail-System oder lediglich ein einzelner Server betroffen sein soll.

    CPU Softwarehouse AG in Zahlen

    Die CPU Softwarehouse AG ist unter der Handelsregisternummer HRB 2005 beim Registergericht Augsburg eingetragen. Als aktuelle Geschäftsanschrift nennt das Unternehmen den Winterbruckenweg 45 in 86316 Friedberg. Im Vorstand sitzen Volker Bürgel und Roman Zenetti.

    Register
    HRB 2005
    Registergericht Augsburg
    Geschäftsanschrift
    Friedberg
    Winterbruckenweg 45, 86316 Friedberg
    Vorstand
    Bürgel · Zenetti
    Volker Bürgel und Roman Zenetti
    Marktpräsenz
    > 40 Jahre
    Beratung und Software für Kreditinstitute
    Struktur
    Holding + Töchter
    CPU Consulting & Software GmbH, CPU GIS GmbH
    Kundenkreis
    Banken
    Kreditinstitute und Finanzdienstleister

    Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gruppe durchschnittlich 35 Mitarbeiter, nach 44 im Vorjahr. Das entsprach einem Rückgang um rund 20 Prozent. Der Konzern erzielte 2024 Umsatzerlöse von etwa 3,21 Millionen Euro und wies einen Konzernfehlbetrag von rund 510.000 Euro aus.

    Für 2025 kündigte die Gesellschaft zunächst ein voraussichtliches negatives Konzernergebnis von 878.000 Euro an. Durch eine zusätzliche außerplanmäßige Abschreibung von rund 1,009 Millionen Euro auf aktivierte immaterielle Vermögenswerte erhöhte sich die Belastung rechnerisch auf ungefähr 1,89 Millionen Euro. Nach Unternehmensangaben beruhte die Abschreibung auf einer Neuausrichtung der Produktstrategie und nicht auf dem jetzt behaupteten Cybervorfall.

    HandelsregisterRegistergericht Augsburg, HRB 2005
    GeschäftsanschriftWinterbruckenweg 45, 86316 Friedberg
    VorstandVolker Bürgel, Roman Zenetti
    Beschäftigte 2024 (Durchschnitt)35 (Vorjahr: 44)
    Personalveränderungrund minus 20 Prozent
    Konzernumsatz 2024rund 3,21 Millionen Euro
    Konzernfehlbetrag 2024rund 510.000 Euro
    Prognose Konzernergebnis 2025zunächst minus 878.000 Euro
    Zusätzliche Abschreibungrund 1,009 Millionen Euro
    Rechnerische Belastung 2025rund 1,89 Millionen Euro
    Angebliche AngreifergruppeSafePay
    Zeitstempel der Listung3. August 2026, 19:58 Uhr
    Genannte Domaincpu-ag.com
    Angeblich entwendete Datenmengeunbekannt
    Öffentliche Unternehmensbestätigungbislang nicht bekannt

    Ein größerer IT-Ausfall, eine aufwendige forensische Untersuchung oder der Verlust von Kundenaufträgen könnte ein Unternehmen dieser Größenordnung wirtschaftlich deutlich stärker treffen als einen großen internationalen Softwarekonzern.

    Wer steckt hinter SafePay?

    SafePay wurde erstmals im Herbst 2024 beobachtet und arbeitet nach Analysen mehrerer Sicherheitsunternehmen offenbar als geschlossene, zentral organisierte Gruppe. Anders als klassische Ransomware-as-a-Service-Strukturen scheint SafePay seine Schadsoftware nicht offen an zahlreiche externe Partner zu vermieten.

    Die Gruppe setzt auf sogenannte Double Extortion: Zunächst werden Daten gesammelt und mutmaßlich aus dem Netzwerk übertragen. Anschließend werden Systeme verschlüsselt. Das Opfer soll sowohl für die Wiederherstellung seiner Systeme als auch für die angebliche Nichtveröffentlichung der Daten bezahlen.

    Bitdefender registrierte allein für Juni 2025 insgesamt 73 von SafePay behauptete Opfer und für Juli weitere 42. Im Verlauf des Jahres 2025 hatte die Gruppe mehr als 270 Unternehmen auf ihrer Leak-Seite genannt. Deutschland gehörte neben den USA, Großbritannien und Kanada zu den häufig genannten Zielländern.

    Wie SafePay in andere Unternehmen eindrang

    Daraus lässt sich nicht ableiten, wie ein möglicher Angriff auf CPU erfolgt sein könnte. Es gibt bislang keine öffentlich bekannten forensischen Erkenntnisse zu diesem konkreten Fall. Bei einem von NCC Group untersuchten SafePay-Angriff zeigte sich jedoch folgendes Muster:

    1. 1Eine fehlerhaft konfigurierte FortiGate-Firewall ließ ein lokales Konto die vorgeschriebene Multifaktor-Authentifizierung am VPN umgehen.
    2. 2Schwache Passwörter ermöglichten anschließend die Übernahme eines Domänenadministratorkontos.
    3. 3Rund zwei Tage nach dem ersten Zugriff wurde die Ransomware verteilt.
    4. 4In anderen Fällen wurden legitime Werkzeuge wie Remote Desktop, WinRAR, FileZilla, ScreenConnect und PowerShell missbraucht.
    5. 5Die Täter versuchten, Wiederherstellungsfunktionen und Schattenkopien zu löschen.

    Diese Erkenntnisse zeigen vor allem, dass nicht immer eine hochkomplexe Zero-Day-Schwachstelle erforderlich ist. Fehlkonfigurationen, ungeschützte Administratorenkonten, fehlende Multifaktor-Authentifizierung und unzureichend überwachte Fernzugänge können für einen erfolgreichen Angriff ausreichen.

    Warum die Banken jetzt reagieren müssen

    Banken und Finanzdienstleister, die Software oder Dienstleistungen der CPU-Gruppe nutzen, sollten nicht erst auf eine mögliche Veröffentlichung gestohlener Daten warten. Zunächst muss geklärt werden, ob eine aktive technische Verbindung zur CPU besteht und welche Benutzerkonten, Fernwartungszugänge, Zertifikate oder Schnittstellen gemeinsam genutzt werden.

    Unter DORA müssen Finanzunternehmen ihre Risiken aus IKT-Drittdienstleistern erfassen, bewerten und dokumentieren. Dazu gehören unter anderem Informationsregister, vertragliche Sicherheitsanforderungen, Überwachungsrechte, Notfallmaßnahmen und Ausstiegsstrategien. Die BaFin weist in ihren DORA-Unterlagen darauf hin, dass rund 40 Prozent der IT-Vorfälle bei Zahlungsdienstleistern ihren Ursprung bei Dienstleistern haben.

    0 %
    der IT-Vorfälle bei Zahlungsdienstleistern stammen laut BaFin von Dienstleistern

    Betroffene Kunden sollten mindestens prüfen

    Welche CPU-Produkte, Schnittstellen und Supportzugänge eingesetzt werden.
    Ob CPU-Mitarbeiter über aktive VPN-, Administrator- oder Fernwartungskonten verfügen.
    Ob Passwörter, Zertifikate oder API-Schlüssel vorsorglich ausgetauscht werden müssen.
    Ob ungewöhnliche Anmeldungen, Datenübertragungen oder Veränderungen an Softwarepaketen erkennbar sind.
    Ob ausgelieferte Installationsdateien, Updates und Signaturen weiterhin vertrauenswürdig sind.
    Ob Test- oder Produktivdaten an CPU übermittelt wurden.
    Ob vertragliche Meldepflichten nach DORA, Datenschutzrecht oder Auslagerungsverträgen ausgelöst wurden.

    Datenschutzrechtliche Meldepflichten

    Sollte sich bestätigen, dass personenbezogene Daten entwendet wurden, wäre zu prüfen, ob eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erforderlich ist. Nach Artikel 33 DSGVO muss eine meldepflichtige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten grundsätzlich unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden gemeldet werden. Bei einem hohen Risiko für betroffene Personen kann zusätzlich deren direkte Benachrichtigung erforderlich werden.

    Die Frist beginnt nicht mit der Veröffentlichung eines Zeitungsartikels oder einer Täterliste, sondern mit dem Zeitpunkt, an dem das verantwortliche Unternehmen ausreichende Kenntnis von einer Datenschutzverletzung erlangt.

    Was angemessene Cybersecurity gekostet hätte

    Über das tatsächliche IT-Sicherheitsbudget der CPU-Gruppe liegen keine öffentlich belastbaren Informationen vor. Es wäre deshalb unseriös zu behaupten, das Unternehmen habe zu wenig investiert oder eine bestimmte Sicherheitsmaßnahme versäumt. Für einen Softwareanbieter mit rund 35 Beschäftigten, Schnittstellen zu Banken und potenziell regulatorisch sensiblen Anwendungen wäre jedoch ein jährliches reines Cybersecurity-Budget von ungefähr 150.000 bis 300.000 Euro plausibel. Hinzu könnten einmalige Härtungs- und Modernisierungskosten von etwa 50.000 bis 120.000 Euro kommen.

    BausteinTypSpanne
    24/7-Überwachung durch externes SOC oder MDRjährlich45.00085.000
    Endpoint Detection and Response auf allen Systemenjährlich20.00040.000
    Manipulationsgeschützte Backups und Wiederherstellungstestsjährlich20.00040.000
    Multifaktor-Authentifizierung und privilegiertes Zugriffsmanagementeinmalig15.00035.000
    Netzwerksegmentierung zwischen Büro, Entwicklung und Kundenzugängeneinmalig20.00045.000
    Sichere Softwareentwicklung, Code- und Abhängigkeitsprüfungenjährlich25.00050.000
    Penetrationstests und Schwachstellenmanagementjährlich20.00045.000
    Incident-Response-Vertrag und Krisenübungenjährlich20.00040.000
    Härtung und Modernisierung der Bestandsumgebungeinmalig15.00040.000
    Laufend pro Jahr
    150.000300.000
    Einmalig
    50.000120.000

    Ein solches Programm müsste 24/7-Überwachung durch ein externes SOC oder MDR, Endpoint Detection and Response, manipulationsgeschützte Backups, Multifaktor-Authentifizierung, privilegiertes Zugriffsmanagement, Netzwerksegmentierung, sichere Softwareentwicklung, Code- und Abhängigkeitsprüfungen, regelmäßige Penetrationstests sowie einen Incident-Response-Vertrag umfassen.

    Diese Beträge sind eine redaktionelle Risikoschätzung und kein Nachweis, dass entsprechende Leistungen bei CPU fehlten. Auch ein sehr gut geschütztes Unternehmen kann erfolgreich angegriffen werden.

    Fazit

    Die bisherige Faktenlage reicht nicht aus, um von einem bestätigten Angriff auf die CPU Softwarehouse AG zu sprechen. Sicher ist bislang nur, dass SafePay die Domain cpu-ag.com auf einer kriminellen Leak-Seite nennt und behauptet, interne Daten erbeutet zu haben.

    Sollte sich diese Behauptung bestätigen, wäre der Fall aufgrund der engen Verbindung des Unternehmens zum Bankensektor besonders sensibel. CPU entwickelt und betreut Anwendungen für Kreditprozesse, Kontoeröffnungen, Bankcontrolling, Refinanzierungsregister und digitale Signaturen. Ein Zugriff auf Quellcode, Projektinformationen, technische Zugangsdaten oder Kundensysteme könnte deshalb Auswirkungen weit über das Unternehmen selbst hinaus haben.

    Bis belastbare Informationen vorliegen, lautet die korrekte Einordnung: SafePay behauptet einen Angriff auf CPU Softwarehouse AG – eine unabhängige Bestätigung und Angaben zu den möglicherweise betroffenen Daten fehlen bislang.

    Häufige Fragen

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    Transparenzhinweis

    Dieser Artikel basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen sowie auf Angaben einer Darknet-Leak-Seite. Die dort veröffentlichten Behauptungen konnten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht unabhängig verifiziert werden. Die Erwähnung eines Unternehmens bedeutet nicht automatisch, dass ein erfolgreicher Cyberangriff oder Datenabfluss stattgefunden hat.

    Haftungsausschluss: Die auf Wasacon bereitgestellten Inhalte dienen nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Qualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen aus Drittquellen.

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    Wasa Consult, Data Recovery Service, Heinsberg, Nordrhein-Westfalen